Das Schwedische Eisenbahnmuseum verkauft Zugreisen mit eigenen Zügen. Die folgenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle unsere Reisen.

Reisen außerhalb von Gävle

Das Schwedische Eisenbahnmuseum, nachstehend als JVM bezeichnet, haftet nur für die Reise und seine eigenen Züge. Bei Problemen wird JVM in vollem Umfang dafür sorgen, dass:

  • Bei einfacher Fahrt – der Reiseteilnehmer den Zielort mit einem JVM-Zug oder einem anderen Verkehrsmittel erreicht.
  • Bei Hin- und Rückfahrt – der Reiseteilnehmer zum Ausgangspunkt der Reise zurückgelangt.

JVM kann Anschlüsse an andere Transportmittel nicht gewährleisten, insofern dies nicht ausdrücklich angeboten wurde oder Teil einer Paketreise ist. Schadensersatzansprüche werden nicht akzeptiert.

Kosten für eventuelle Anschlussreisen oder Übernachtungen, die der Reiseteilnehmer selbst für die Reise gebucht hat, werden nicht erstattet.

Reisen innerhalb von Gävle

JVM haftet nur für die Reise und seine eigenen Züge. Bei Problemen wird JVM in vollem Umfang dafür sorgen, dass der Reiseteilnehmer zum Eisenbahnmuseum nach Sörby oder Nynäs zurückgelangt, alternativ zum Hauptbahnhof Gävle.
JVM kann Anschlüsse an andere Transportmittel nicht gewährleisten, insofern dies nicht ausdrücklich angeboten wurde oder Teil einer Paketreise ist. Schadensersatzansprüche werden nicht akzeptiert.

Können lokal in Gävle angebotene Züge nicht verkehren, erstattet JVM keine Kosten, wenn die Reise noch nicht begonnen wurde. Wenn JVM den Reiseteilnehmer zu einem Ort transportiert hat, ihn jedoch nicht mehr zurückbefördern kann, wird JVM versuchen, ein Ersatztransportmittel zu organisieren. Schadensersatzansprüche werden nicht akzeptiert.

Kosten für eventuelle Anschlussreisen oder Übernachtungen, die der Reiseteilnehmer selbst für die Reise gebucht hat, werden nicht erstattet.

Rücktritt

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, seine Buchung mit vollständiger Kostenerstattung zu stornieren, und zwar bis spätestens 14 Tage vor dem Abreisetag. Für Paketreisen können andere Vereinbarungen gelten, die dem Reiseteilnehmer ausdrücklich mitgeteilt werden müssen.

Nach Ablauf der Vorausbuchungsfrist (dem letzten Buchungstag) ist der Reiseteilnehmer im Falle einer akuten Krankheit oder einer ernsthaften Erkrankung eines Angehörigen zur vollständigen Kostenerstattung berechtigt. In einem solchen Fall behält sich JVM das Recht vor, ein ärztliches Attest anzufordern. Andere Umstände, die von JVM akzeptiert werden, können ebenfalls zu einer vollständigen Kostenerstattung berechtigen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Reiseteilnehmer schnellstmöglich vor Reisebeginn storniert.

Platzreservierung

Eine Platzreservierung ist nur in der 2. Klasse möglich und nur, wenn dies vorher angeboten wurde.

Warteliste

Ist eine Reise ausgebucht, kann eine Warteliste eingerichtet werden. Die Buchungswünsche werden nach dem Eingangsdatum auf die Warteliste gesetzt. Wer einen frei werdenden Platz angeboten bekommt, muss schnell und unmissverständlich mitteilen, ob er den Platz annimmt oder ablehnt. Kann eine Person beim Freiwerden eines Platzes telefonisch nicht erreicht werden, wird der Platz am nächsten Tag anderweitig vergeben.

Änderungen und Verspätungen

JVM ist zu Änderungen des Reiseprogramms berechtigt, z. B. können Teile der Strecke oder Aktivitäten geändert werden, falls JVM dies für erforderlich hält. Bei größeren Änderungen, die für den Reiseteilnehmer zu Benachteiligungen führen, ist JVM bestrebt, den Reiseteilnehmer in irgendeiner Form dafür zu entschädigen. Bei besonders großen Änderungen, die für den Reiseteilnehmer zu Benachteiligungen führen, ist der Reiseteilnehmer zu einer angemessenen Entschädigung berechtigt. Im Falle von Verspätungen ist der Reiseteilnehmer nur zur Erstattung von Mehrkosten berechtigt, wenn die Verspätung von JVM verursacht wurde. Erstattungsansprüche aufgrund von Änderungen oder Verspätungen sind innerhalb von einer Woche nach Abschluss der Reise zu stellen.

Eingestellte Reisen

JVM ist berechtigt, eine Reise einzustellen, wenn die geplante Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird oder wenn andere zwingende Umstände vorliegen. In einem solchen Fall muss JVM die angemeldeten Reiseteilnehmer schnellstmöglich informieren und die geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

Museumslok

JVM führt Reisen mit historischen Zügen durch und die angekündigte Lok kann durch eine andere ersetzt werden. Da wir mit historischen, alten Zügen fahren, kann es vorkommen, dass eine Maschine kaputtgehen kann. JVM behält sich ebenfalls das Recht vor, eine Dampflok durch einen anderen Lokomotiv-Typ zu ersetzen.
Eine Dampflok, die mit festen Brennstoffen (wie z. B. Steinkohle) befeuert wird, kann bei trockenem Wetter Naturbrände verursachen. Aus diesem Grunde gelten für JVM Sicherheitsvorschriften. Wir fahren mit einer Dampflok bei Gefahrenstufe 1-3 und nehmen bei 4-5 eine gemeinsame Beurteilung mit der Feuerwehr/dem Rettungsdienst vor. Wir fahren nicht mit solchen Dampfloks bei Vorliegen von Gefahrenstufe 5E.
Wird eine Dampflok durch eine Elektrolok ersetzt, erhält der Kunde eine angemessene Kostenerstattung, da eine Dampflok im Betrieb immer teurer ist.

Pflichten des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer muss sich rechtzeitig zu den im Reiseprogramm angegebenen Abfahrtszeiten am Bahnhof einfinden. Dies gilt sowohl für den Abfahrtsbahnhof sowie für alle anderen Bahnhöfe, an denen Aufenthalte eingelegt werden. Der Zug wartet nicht auf verspätete Fahrgäste. Teilnehmer, die zu spät kommen, können sich auf eigene Kosten an einem der nächsten Bahnhöfe, in denen der Zug Aufenthalt macht, der Reise anschließen. Entschließt sich der Teilnehmer, die Reise abzubrechen oder nicht zu beginnen, erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen des Reiseleiters, des Zugpersonals oder von anderen Eisenbahnmitarbeitern zu befolgen sowie die im Reiseprogramm genannten Ordnungsregeln einzuhalten. Werden Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder verhält sich ein Fahrgast so, dass andere Reisende oder das Ansehen von JVM geschädigt werden, kann ihm die Weiterreise verweigert werden. Das Gleiche gilt auch für denjenigen, der wiederholt andere Anweisungen missachtet. In solchen Fällen werden der Reisepreis oder sonstige Gebühren nicht zurückerstattet.

Der Reiseteilnehmer darf keine Eisenbahnuniform oder ähnliche Bekleidung tragen, auch keine Warnkleidung. Das Tragen solcher Kleidung könnte dazu führen, dass die Öffentlichkeit oder andere Reisende den Fahrgast mit dem Zugpersonal verwechseln. Bei einem Unfall oder einer Räumung des Zuges kann dies die Sicherheit gefährden. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!